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Das Verisoft-Teilprojekt 4 zielt darauf ab, ein industrielles
biometrisches Identifikationssystem zu verifizieren. Ein Zugangssystem
auf einem Host-PC vergleicht biometrische Daten, die von einem
biometrischen Sensor gelesen werden, mit einem Referenztemplate, das
auf einer Smartcard gespeichert ist, und gewährt oder verwehrt den
Zugang in Abhängigkeit vom Grad der Ähnlichkeit zwischen beiden
Datensätzen. Die Zugangssoftware, die kryptographischen Primitive und
deren Kombination sowie die Sicherheit des zu Grunde liegenden
kryptographischen Protokolls wird formal verifiziert. In diesem
Teilprojekt ist es darüber hinaus sehr wichtig, das Referenztemplate
des Benutzers vor Mißbrauch durch einen bösartigen Angreifer auf dem
Hostsystem zu schützen.
Das Teilprojekt wird unter der Leitung von T-Systems in enger
Kooperation mit dem DFKI, TU München, TU Darmstadt und der Universität
des Saarlandes (Gruppe Prof. Finkbeiner) bearbeitet.
Es gibt viele Applikationen in denen eine Identifikation und
Authentikation eines Nutzers gefordert wird. Die Sicherheitspolicy
bestimmt die Authentikationsstärke bezogen auf den Schutz von
Informationen und Ressourcen. In der Informationstechnologie werden
drei Möglichkeiten der Authentifizierung der Identität eines Benutzers
unterschieden:
- Nachweis der Identität durch Wissen (PIN, Passworte, Passphrase);
- Nachweis der Identität durch Besitz (Smartcards, RF-ID, elektronische Token);
- Nachweis der Identität durch Sein (physiologische oder verhaltenstypische Merkmale = Biometrie).
Die Wahl der Methode oder auch der Methodenkombination bestimmt das zu
erreichende Sicherheitsniveau. In diesem Projekt wird durch
Kombination von Biometrie und Chipkarte ein sicheres
Authentikationssystem eingeführt.
Im Ergebnis von Feldversuchen haben wir lernen müssen, dass alle
biometrischen Systeme einige Besonderheiten aufweisen
[1][2]:
- Das Nichtfunktionieren einer biometrischen Authentikation, d.h. das Zurückweisen einer berechtigten Person bzw. die Akzeptanz einer nicht berechtigten Person, ist ein normaler Betriebsfall.
- Bei jedem biometrischen System gibt es immer Personen, bei denen das Verfahren gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße funktioniert. Deshalb ist immer ein Rückfallsystem erforderlich.
- Weil die meisten biometrischen Systeme keine wirksame Lebenderkennung besitzen, sind diese Systeme gegebenenfalls zu überwachen.
- Wegen einer lebenslangen Bindung eines Nutzers an seine biometrischen Daten und der damit verbundenen Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, benötigen wir eine Lösung des Datenschutzes, bevor das biometrische System in Betrieb genommen wird.
Die Grundidee eines Chipkartenbasierten Biometrischen
Identifikationssystems (CBI-System) ist die sinnvolle Kombination von
bewährten Chipkartenverfahren und neuartiger biometrischer Verfahren
um die oben genannten Nachteile zu vermeiden.
Sicherheitsziele des CBI-Systems
Das CBI-System realisiert eine Zugangskontrolle zu Computerressourcen
sowie eine Zutrittskontrolle zu Gebäuden. Dabei nutzt das CBI-System
biometrische Merkmale in Kombination mit einem Token um einen Nutzer
zu identifizieren und authentifizieren, wobei der Token eine
Signaturkarte ist. Die rufende Applikation bekommt eine positive oder
negative Antwort vom CBI-System. Ein oder mehrere verschiedene und
unabhängige biometrische Referenztemplates können auf der Smartcard
gespeichert werden. So kann ein Nutzer gemäß der Sicherheitspolicy und
des Sicherheitsniveaus durch verschiedene Biometrien authentifiziert
werden. Es gibt zwei wesentliche Sicherheitsziele, die durch das
CBI-System erfüllt werden müssen:
- Erhöhung der Überwindungssicherheit des Zugangssystems durch die Nutzung der Kombination von zwei Authentifikationsmethoden
- Die biometrischen Referenzdaten bzw. das Referenztemplate werden lokal gespeichert, um die Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen
Für die Realisierung des ersten Sicherheitszieles werden die Biometrie
basierten und Token basierten Authentikationsmethoden kombiniert um
ein höheres Sicherheitsniveau zu erreichen, als jede der beiden
Methoden allein erreichen kann. Um durch das System positiv
authentifiziert zu werden, muss ein Nutzer zunächst eine gültige
Chipkarte vorweisen und dann seine biometrischen Merkmale
presentieren. Zusätzlich verbessert die Nutzung des Biometriesystems
im Verifikationsmodus das Ergebnis, denn das Sicherheitsniveau eines
Biometrischen Systems im Identifikationsmodus ist nur so hoch wie die
Qualität des schlechtesten Referenztemplates in der Datenbank.
Das zweite Sicherheitsziel ist direkt hergeleitet aus den
Datenschutzbestimmungen, die eine dezentrale Speicherung von
beliebigen biometrischen Daten empfehlen, damit sie nicht geändert
werden können, da sie an eine Person gebunden sind, im Gegensatz zu
PIN und Passwort, die personenbezogen sind und jederzeit geändert
werden können. Jede Person sollte in der Lage sein, alle notwendigen
Authentikationsdaten unter seiner eigenen Kontrolle zu behalten.
In diesem Abschnitt werden die detailierteren Sicherheitsanforderungen
bezüglich der zu erreichenden Sicherheitsziele formuliert.
- Der Host akzeptiert nur gültige Smartcards.
- Die Smartcard akzeptiert nur gültige Hosts.
- Fehlgeschlagene Gültigkeitsprüfungen der Smartcard für die Hosts sind zu zählen und auswertbar.
- Der Host akzeptiert nur gültige biometrische Referenzdaten.
- Die biometrischen Daten und die Referenzdaten sind in allen Phasen vertraulich zu behandeln.
- Die biometrische Erkennung ist erfolgreich, wenn die biometrischen Daten und die Referenzdaten hinreichend ähnlich sind.
- Fehlversuche bei der biometrische Erkennung werden toleriert, müssen aber gezählt werden.
Um die im vorherigen Abschnitt genannten Anforderungen zu erfüllen müssen
die folgenden Sicherheitsfunktionen implementiert werden
- Smartcard und Host authentifizieren sich gegenseitig und die Kommunikation ist gesichert
- Für fehlgeschlagene Authentikationen gegenüber der Smartcard wird ein Fehlbedienungszähler eingerichtet
- Die biometrischen Referenzdaten werden elektronisch signiert.
- Sämtliche biometrische Daten werden nach der Entscheidung aktiv überschrieben.
- Für fehlgeschlagene biometrische Verifikationen wird ein weiterer Fehlbedienungszähler eingerichtet.
- Erfüllen die Sicherheitsfunktionen die Sicherheitsanforderungen?
- Besitzt die Implementation (Source Code) die gleichen Eigenschaften wie dessen Spezifikation?
Inhalt des AP4.1 ist in einem ersten Schritt die Formalisierung des
standardisierten Kommunikationsprotokolls zwischen Chipkarte,
Chipkartenleser und einem Host (Protokoll T=1 nach ISO/IEC 7816-3). In
einem zweiten Schritt sollen die wesentlichen Merkmale des
Kommmunikationsprotokolls verifiziert werden. (dies ist eine
gemeinsame Arbeit mit der Gruppe Finkbeiner der Universität des
Saarlandes)
Das Ziel von AP4.2 ist die Prüfung, dass unter Verwendung
verschiedener Methoden wie Signaturprotokollverifikation und
Informationsflusskontrolle, die Sicherheitsfunktionen mit den
Sicherheitsanforderungen übereinstimmen. Die Spezifikation des
Systems wird in UML beschrieben. Die Formalisierung und Verifikation
in UMLsec wird von der TU München durchgeführt und in VSE durch das
DFKI. Die Formalisierung und Verifikation der Kryptoprimitiven wird
durch die TU Darmstadt realisiert.
AP 4.3 Die Implementation des CBI-Systems
Das AP4.3 wird eine Antwort geben auf die zweite Frage der Ziele des
Teilprojektes 4: Sind im Quellcode die gleichen Sicherheitsfunktionen
implementiert, wie in seiner Spezifikation beschrieben sind. Das
CBI-system wird in C-Code (später in C0-Code) implementiert werden, um
seine Korrektheit gegen die formale Spezifikation zu
verifizieren. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem DFKI und der TU
MÜnchen.
Das CBI-Systems besteht aus drei Hauptkomponenten, das sind ein
Computersystem, der Biometrische Sensor und die Chipkarte, die über
ein Chipkartenterminal mit dem Computersystem kommuniziert. Die
Hostsoftware, die auf dem Computersystem ausgeführt wird, steuert
sowohl die Merkmalsextraktion, die biometrische Verifikation und die
Kommunikation zwischen den Komponenten als auch die verschiedenen
kryptografischen Funktionen und Schlüssel. Zusätzlich erhält der
Nutzer über ein Display eine Information über das Ergebnis der
biometrischen Verifikation. Dies kann eine Nachricht über den
Bildschirm des Nutzers sein oder auch in den biometrischen Sensor
intergrierte LED. Der allgemeine Aufbau des Systems ist in der
nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Das CBI-system kann genutzt werden als ein Zugangssystem zu
Computerressourcen und als Zutrittssystem zu Räumen und Gebäuden. In
der Praxis kann das Computersystem für das erste Szenario ein PC oder
eine Workstation sein, auf dem die Hostsoftware läuft. Die
Hostsoftware ist zum Beispiel der PAM-Modul, wie er von Unix-Systemen
bekannt ist. Der Biometriesensor und das Chipkartenterminal sind als
externe Geräte mit dem Computersystem verbunden.
Im zweiten Scenario ist das Computersystem einfach ein Microcontroller
mit Speicherkapazität, auf dem sich gleich die Hostsoftware
befindet. Sensor und Sensorsoftware sind gleich mit dem
Microcontrollersystem gekoppelt und als ein System an dem zu
kontrollierendem Zutritt installiert. In einem weiteren Schritt kann
der Chipkartenleser ebensogut in das System integriert werden.
Demonstrator zum CBI-System
Der Demonstrator "Tippverhalten mit Template on Card" zeigt alle
Elemente des Chipkarten basierten Biometrischen
Identifikationssystems. Benötigt wird ein PC mit Tastatur, die im
Demonstrator auch als biometrischer Sensor benutzt wird. Ein
Chipkartenleser, eine TCOS-Chipkarte sowie die Demosoftware werden
mitgeliefert. Mit dem System kann das Tippverhalten des Nutzers
erfasst (Enrolt) werden, der biometrische Datensatz, das sogenannte
Template, wird dabei auf der Chipkarte gespeichert. Mit dieser
Chipkarte ist dann jederzeit und an jedem Verisoft-Demonstrator die
Verifikation der Identität des Nutzers möglich, das System vergleicht
das Tippverhalten der Testperson mit dem Tippverhalten das im
biometrischen Template extrahiert ist. In der nachfolgenden Abbildung
sind die Hauptkomponenten des CBI-Systems dargestellt.
- Gunter Lassmann (edt.), Bewertungskriterien zur Vergleichbarkeit biometrischer Verfahren, Version 2.0, 10. Juli 2002, TeleTrusT Arbeitsgruppe 6 'Biometrische Identifikationsverfahren'.
- Gunter Lassmann, "Some results on robustness, security, and usability of biometric systems", Proc. ICME 2002, Lausanne, Switzerland, Aug. 2002, vol. 2, pp. 577-580.
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